Wenn die Sauna zur Glaubensfrage wird

06.04.2025

Die Sauna am Hallenbad Weingarten bleibt. Das ist jetzt Beschlusslage, verbunden mit einer herausfordernden Entscheidung.

Normalerweise muss man über Zahlen nicht besonders viel diskutieren. Regelmäßig liefern logisch und neutral ermittelte Zahlen klare Erkenntnisse. Entweder rechnet sich eine Sache oder sie rechnet sich eben nicht. So klar wünscht man sich das am liebsten auch dann, wenn es darum geht Haushaltskonsolidierung zu betreiben. Doch der Prozess lehrt über die Jahre hinweg, dass man doch sehr genau hinschauen muss. Vieles hat doch tiefe Zusammenhänge und zuerst groß gefeierte Einsparungen sind dann in Wahrheit nur ein Verschiebebahnhof oder wohltätig wirkende Absichten verwandeln sich in eine Kostenfalle für den Steuerzahler. Bei der Sauna ist das so ähnlich. Je nachdem wer und vor allem wie er rechnet, beschert interessante Ergebnisse. Vom einem kleinen Überschuss, den der Betrieb liefern könne, bis hin zu tief roten Zahlen ist alles dabei. Bei allen Rechnungen sind Prognosen enthalten und damit eben verschiedene Glaubenssätze rund um die Frage, was die Zukunft wohl bringen wird. Ganz neutral davon kann man festhalten, dass das Bäderteam eine sehr gute Arbeit leistet und die Besucher sich bisher immer zufrieden gezeigt haben. Gleichzeitig muss man als Gemeinderat um die Definition von Pflichtaufgaben wissen und daher Prioritäten setzten. Der Betrieb einer Sauna ist keine Pflichtaufgabe sondern die Begleiterscheinung der Pflichtaufgabe eine kommunale Schwimmhalle für den Schul-, Vereins- und Hochschulsport zu unterhalten. Damit und aus der Historie heraus kann man eine gewisse Anforderung, aber keine echte Pflicht ableiten. Die verschiedensten Berechnungen sind auch in dem Punkt gleich, dass die Sauna aus ihrem Betrieb heraus einen positiven Deckungsbeitrag leistet. Damit ist ein Teil der Gemeinkosten abgedeckt, die beim Hallenbadbetrieb ohnehin anfallen. Nötige Investitionsmaßnahmen erwirtschaftet sie nur teilweise. Da die Investitionen im Zusammenhang mit der Hallenbadsanierung zu machen sind, muss man diese auch betrachten. Genau hier fängt die Glaubensfrage für den einzelnen Stadtrat an. Man muss über Nutzungsdauern sinnieren und sich fragen ob die verschiedenen Szenarien auch wirklich realistisch sind. Schließlich ist bekannt, dass selbst bei öffentlichen Abbruchvorhaben plötzlich erhebliche Mehrkosten im Raum standen. Zwischen all diesen Fragen trifft man dann die Entscheidung, ob man den Weiterbetrieb befürwortet oder eben nicht. Gewiss ist nur, es ist weder offensichtlich noch leicht. Wir als CDU-Fraktion haben bewusst gemischt abgestimmt. Nicht weil wir das Thema zur Gewissensentscheidung stilisieren wollten, sondern weil wir es an dieser Stelle wichtig fanden ohne Fraktionszwänge zu einem klaren Mehrheitsentscheid zu kommen, der nun bindend ist und von uns getragen wird.

Text: M.Winkler für die CDU-Fraktion