Die Hauptsatzung regelt die grundlegende innere Organisation der Stadt. Sie schreibt die Befugnisse von Oberbürgermeister, Bürgermeister, deren Verwaltung und vor allem die Aufgaben des Gemeinderates fest. Insbesondere werden Themengebiete auf bestimmte Ausschüsse aufgeteilt und Wertgrenzen festgelegt, die ausschlaggebend dafür sind, was im Gemeinderat beschlossen werden muss. Aus diesem Blickwinkel handelt es sich also um eine recht zentrale Satzung. Aktuell sollte es darum gehen die Wertgrenzen bei der Zuständigkeitsverteilung anzupassen und die verschiedenen Ausschüsse neu zu strukturieren. Sollte man also bei den Ansätzen für Wertgrenzen möglichst kleine Werte wählen, um an vielen Stellen den Entscheidungsvorbehalt des Gemeinderats zu sichern? Wir als CDU-Fraktion sind nicht der Meinung, dass man möglichst jeden Sachverhalt in den Gemeinderat bringen muss. Das laufende Geschäft sollte die Verwaltung gut und effizient abwickeln. Im Gemeinderat sollte es eher um die grundsätzlichen Fragen oder außergewöhnliche Sachverhalte gehen. Alles andere ist auf die Dauer nicht leistbar und auch nicht im Sinne der Gemeindeordnung und schon überhaupt nicht effizient. Mit den jetzt vollzogenen, deutlichen Erhöhung aller Beträge findet der Angleich an die inflationsbedingten Preissteigerungen und an die Werte vergleichbarer Städte statt. Die Verwaltung kann aber trotzdem nicht tun was sie möchte, da fast alles Geld kostet und dieses wird wiederum über den Haushaltsplan zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über dieses Planwerk obliegt dem Gemeinderat. Die grundsätzliche Entscheidung bleibt also, nur muss nicht unbedingt jeder Verfahrensschritt dann nochmals bestätigt werden. Ob das konsequent funktioniert, muss sich zeigen, nötig wäre es aber auf jeden Fall.
Text: M. Winkler für die CDU-Fraktion
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